Start Slider Österreichisches Tierschutzgesetz: wo Nachholbedarf besteht

Österreichisches Tierschutzgesetz: wo Nachholbedarf besteht

Österreichisches Tierschutzgesetz: wo Nachholbedarf besteht
In Österreich ist das "Kükenschreddern" erlaubt, in Deutschland ab 2022 verboten. | pixabay/SanduStefan

Das österreichische Tierschutzgesetz gilt als vorbildlich und modern. Der „Schutz des Lebens“ und das Wohlergehen der Tiere werden großgeschrieben. Zum Welttierschutztag widmet sich der Österreichische Tierschutzverein fünf Punkten, in denen andere Länder jedoch viel strenger durchgreifen. 

1. Betäubungslose Ferkelkastration: Die betäubungslose Ferkelkastration ist in Österreich noch immer erlaubt. Bis zum Alter von sieben Tagen dürfen Ferkel bei vollem Bewusstsein kastriert werden. Die Schweiz hat das bereits verboten.

2. Tierschutz-Kontrollen: Landwirtschaftliche Betriebe werden in sehr großen Zeitabständen kontrolliert. Laut Gesetz müssen zwei Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltung einer Tierschutz-Kontrolle unterzogen werden. Rein rechnerisch besteht somit nur alle 50 Jahre die Chance, dass ein Betrieb kontrolliert wird. Auch hier ist die Schweiz wieder Vorbild: Landwirtschaftliche Tierhaltung muss hier alle vier Jahre im Bereich Tierschutz geprüft werden.

3. Strafmaß bei Tierquälerei: Nach §222 Strafgesetzbuch wird Tierquälerei in Österreich mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Strafmaß wurde erst 2016 von einem auf zwei Jahre angehoben. Im EU-Vergleich bildet Österreich damit eines der Schlusslichter. Schottland ist diesbezüglich Vorreiter und bestraft Tierquälerei seit Mitte dieses Jahres mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe.

4. Lange Übergangsfristen: Bereits beschlossene Verschärfungen des Tierschutzgesetzes haben sehr lange Übergangsfristen. So wurde z.B. der Kastenstand in der Schweinehaltung bereits 2012 in Österreich verboten. Die Übergangsfrist für dieses Verbot gilt jedoch bis 2033. Das sind 21 Jahre! In Schweden ist der Kastenstand für Schweine bereits seit 1988 verboten.

5. Küken-Schreddern: Immer noch an der Tagesordnung ist das Schreddern lebender männlicher Küken. Vor allem für österreichische Großbauern ist es die billigste Art, die Jungtiere „loszuwerden.“ Deutschland verbietet ab 2022 alle Arten der Küken-Tötung.

Tierschutzgesetz braucht kontinuierliche Weiterentwicklung

Obwohl Österreich oft als Vorbild in Sachen Tierschutz gesehen wird, muss das Tierschutzgesetz kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden. Ansonsten findet sich Österreich im Ländervergleich irgendwann an letzter Stelle in Sachen Tierwohl.