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FAQ: Coronavirus und Haustiere – wichtige Infos für Tierhalter

FAQ: Coronavirus und Haustiere – wichtige Infos für Tierhalter
Die Angst vor dem Coronavirus wächst. / Symbolbild (c) pixabay/matt_why_do_you_need_my_last_name

Nach mehr als 2.000 Fällen in Österreich und mehr als 200.000 Infizierten weltweit wird die Angst vor dem gefährlichen Coronavirus (SARS-CoV-2) immer größer. Der Österreichische Tierschutzverein klärt die wichtigsten Fragen für Haustierbesitzer. 

Anmerkung der Redaktion: Wir halten Sie auf dieser Seite regelmäßig über Neuigkeiten zum Thema „Coronavirus und Haustiere“ auf dem Laufenden. Egal ob Tier oder Mensch – lassen Sie uns in diesen schwierigen Zeiten zusammenhalten. Bitte passen Sie auf sich auf und informieren Sie sich auf dieser Seite sowie auf den Seiten der zuständigen Behörden und etablierten Medien über etwaige Veränderungen. 

Coronavirus und Haustiere – allgemeine Infos

Wurde das Coronavirus ursprünglich wirklich von Wildtieren übertragen?

SARS-CoV-2 ist genetisch mit jenem Coronavirus verwandt, den Forscher in Hufeisennasen-Fledermäusen entdeckten. Noch gibt es jedoch keine gesicherten Beweise dafür, dass die Fledermäuse tatsächlich die Quelle des Coronavirus darstellen.

Können sich Hunde und Katzen mit Corona infizieren oder das Virus auf Menschen übertragen? 

Keine Panik! Zwar gibt es einen bestätigten Fall in Hongkong, wo sich ein Hund vermutlich bei seiner kranken Besitzerin angesteckt hat. Wissenschaftler sind sich jedoch einig: Hunde und Katzen spielen höchstwahrscheinlich keine Rolle für die Verbreitung von SARS-CoV-2 unter Menschen. Auch der Blick auf die Zahlen ist beruhigend: Mehr als 200.000 infizierten Menschen steht erst ein infizierter Hund gegenüber.

Schützt die Impfung gegen das Canine Coronavirus mein Haustier vor SARS-CoV-2?

Die Corona-Familie umfasst verschiedene Viren. Das Canine Coronavirus kann bei Katzen zu Bauchfellen- und bei Hunden zu Darmentzündungen führen. Es gehört jedoch zu einer anderen Virengruppe als das SARS-CoV-2. Eine Impfung gegen das Canina Coronavirus bietet demnach keinen Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2.

Ich kann mir keinen professionellen Tiersitter leisten/keinen verfügbaren Tiersitter ausfindig machen. An wen kann ich mich wenden, wenn ich während der Corona-Epidemie Unterstützung bei der Betreuung meines Haustieres benötige? 

Um Tiere und Haustierbesitzer während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat der Österreichische Tierschutzverein die Facebook-Gruppe Notfall Tierbetreuung Österreich ins Leben gerufen. Hier finden vom Coronavirus betroffene Haustierhalter schnell und unbürokratisch einen temporären Pflegeplatz oder eine Versorgungsmöglichkeit für ihr Haustier. Mehr als 8.400 Haustierhalter, Helfer und Gleichgesinnte aus allen Bundesländern sind bereits dabei!

Ausgangsbeschränkungen & Haustiere

Darf ich meinen Hund trotz der bestehenden Ausgangsbeschränkungen ausführen?

Sofern Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind und unter Quarantäne stehen, dürfen Sie Ihren Hund trotz Ausgangsbeschränkungen ausführen – allerdings nur alleine oder maximal im Beisein jener Personen, mit denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben (z.B. Ehepartner, Kinder). Bitte verlegen Sie Ihre Gassi-Runden dabei in möglichst entlegene Gebiete (z.B. in den Wald) oder entscheiden Sie sich für eine möglichst kurze Strecke.

Für den Ort, in dem ich lebe, wurde eine Ausgangssperre verhängt. Darf ich weiterhin mit meinem Hund Gassi gehen?

Für das Bundesland Tirol wurde eine Ausgangssperre verhängt. Die Bewohner dürfen ihre Häuser und Wohnungen nicht mehr verlassen. Mit wenigen Ausnahmen: Sie dürfen weiterhin ihrem Beruf nachgehen, zum Arzt gehen oder andere medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auch Wege zum Supermarkt, zu Drogerien und zu Trafiken bleiben erlaubt. Gassigehen mit dem Hund ist ebenfalls weiterhin möglich.

(Heim-)Quarantäne & Haustiere

Wie kann ich mich als Haustierhalter auf eine mögliche Quarantäne vorbereiten?

Unsere Empfehlung für Hundebesitzer und alle, die ihr Tier außerhalb der eigenen vier Wände betreuen (z.B. Pferdebesitzer): Recherchieren Sie schon jetzt mindestens zwei Optionen, damit Sie Ihr Tier während einer möglichen Quarantäne gut versorgt wissen und regeln Sie alle wichtigen Details vorab. Vereinbaren Sie z.B. mit Freunden oder Familienmitgliedern, dass diese im Ernstfall die Betreuung Ihres Tieres übernehmen. Auch unabhängig vom Coronavirus kann es immer zu Notfällen kommen. Daher sollte jeder Tierbesitzer einen Plan parat haben, um seinen Liebling für den Ernstfall abzusichern.

Ich habe mich mit dem Coronavirus angesteckt. Wie soll ich jetzt mit meinem Haustier umgehen?

Wenn Sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten Sie den Kontakt zu anderen Menschen und Tieren am besten vollständig vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind folgende Hygienemaßnahmen sorgfältig zu beachten: Beschränken Sie den (Körper-)kontakt auf das Nötigste, tragen Sie eine Atemschutzmaske und waschen Sie sich regelmäßig gründlich die Hände – vor allem aber, bevor und nachdem Sie Ihr Tier berühren.

Ich stehe unter Heimquarantäne. Darf ich trotzdem mit meinem Hund Gassi gehen?

Zu dieser Frage äußert sich das zuständige Bundesministerium folgendermaßen: Wer unter Heim-Quarantäne steht, muss im Haus bzw. in der Wohnung bleiben. Ausnahme: Hundebesitzer dürfen mit ihrem Hund in den Garten gehen. Sie dürfen das eigene Grundstück jedoch NICHT verlassen und keine sozialen Kontakte wahrnehmen. Gassi-Runden im Park, im Wald oder am Flussufer sind somit tabu.
Das Ministerium empfiehlt Hundebesitzern, ihren Liebling während der Dauer der Quarantäne einer Hundepension oder einem Hundesitter anzuvertrauen. Der Österreichische Tierschutzverein hat eine Facebookgruppe eingerichtet, in der sich Tierhalter und Tierfreunde im Fall der Fälle vernetzen und gegenseitig helfen können: Notfall Tierbetreuung Österreich.

Dürfen Hundehalter in Heimquarantäne einen Gassi-Service (z.B. vom Tiersitter, Nachbarn etc.) in Anspruch nehmen?

Ja, sofern die Hygieneregeln dabei strikt eingehalten werden, so die Auskunft der Coronavirus-Hotline der AGES und des Amtes der Salzburger Landesregierung:

  • Mindestabstand zur Person unter Heimquarantäne einhalten (ca. 1 bis 2 Meter)
  • Kontakt so kurz wie möglich halten (max. 15 Minuten)
  • kein Händeschütteln
  • nicht miteinander reden
  • nicht ins eigene Gesicht fassen
  • nach Kontakt gründlich Hände waschen

Auf Empfehlung der offiziellen Stelle sollte die Übergabe des Tieres wie folgt ablaufen:

  • alle nötigen Details zwischen Hundehalter und Gassigeher vorab telefonisch klären
  • den Hund für die Übergabe außen an der Tür oder drinnen im Vorzimmer anbinden – Gassigeher sollten sich dabei so kurz wie möglich im Vorraum aufhalten! Gleiches gilt auch für die Rückgabe.
  • als Gassigeher eine eigene Leine mitbringen, idealerweise Einweghandschuhe tragen
  • Körperkontakt mit dem Hund möglichst vermeiden (nicht streicheln oder kraulen etc.)
  • Hände und Leine anschließend sorgfältig waschen

Anmerkung der Redaktion: Jeder, der unter Quarantäne gestellt wird, erhält einen Bescheid, der die konkreten Quarantänemaßnahmen entsprechend auflistet.

Tierarzt, Tierpensionen & Co. – wer ist noch verfügbar?

Haben Tierärzte und Tierspitäler während der Corona-Pandemie weiterhin geöffnet?

Ja. Damit sich nicht zu viele Tiere und Haustierhalter gleichzeitig in der Praxis befinden, rufen Sie bitte vorab in der Praxis an. Dort können Sie erfragen, unter welchen Voraussetzungen Termine aktuell vergeben werden.

Müssen Tierpensionen und gewerbliche Tiersitter wegen Corona schließen?

Tierpensionen und gewerbliche Tiersitter dürfen in Notsituationen weiterhin Tiere aufnehmen und betreuen. Das hat die Wirtschaftskammer vor wenigen Tagen offiziell bestätigt. Erlaubt sind z.B. Dienstleistungen wie das Gassigehen oder die vorsorgliche Betreuung der Tiere. Auch ist es Auftragnehmern erlaubt, die Tiere zur Betreuung und Pflege mit in die eigenen Räumlichkeiten zu nehmen. Als Grundvoraussetzung gilt: Bei den Auftraggebern muss es sich um ältere, erkrankte oder in Quarantäne befindliche Personen handeln – oder um Menschen, die derzeit ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen.

Im Rahmen der Dienstleistungserbringung ist der (physische) Kundenkontakt bis auf das Notwendigste zu reduzieren. Weiters sind sämtliche Hygienebestimmungen explizit einzuhalten.

Darf ich mit meinem Hund bzw. meiner Katze zum Tierfriseur?

Ja, Hunde- bzw. Katzensalons haben seit April wieder geöffnet.

Welche Dienstleistungen für Tiere dürfen NICHT mehr angeboten werden?

Tiertrainer, Tiermasseure, Bewegungslehrer und -trainer, Tierschönheitspfleger (z.B. Hundesalons) sowie Tierernährungsberater dürfen ihre Dienstleistungen bis auf Weiteres NICHT mehr anbieten.

Geschäfte & Dienstleister für Tiere & Haustierhalter

Müssen Tierpensionen und gewerbliche Tiersitter wegen Corona schließen?

Tierpensionen und gewerbliche Tiersitter müssen ihren regulären Betrieb einstellen, dürfen in Notsituationen jedoch weiterhin Tiere aufnehmen und betreuen. Das hat die Wirtschaftskammer vor wenigen Tagen offiziell bestätigt. Erlaubt sind z.B. Dienstleistungen wie das Gassigehen oder die vorsorgliche Betreuung der Tiere. Auch ist es Auftragnehmern erlaubt, die Tiere zur Betreuung und Pflege mit in die eigenen Räumlichkeiten zu nehmen. Als Grundvoraussetzung gilt: Bei den Auftraggebern muss es sich um ältere, erkrankte oder in Quarantäne befindliche Personen handeln – oder um Menschen, die derzeit ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Im Rahmen der Dienstleistungserbringung ist der (physische) Kundenkontakt bis auf das Notwendigste zu reduzieren. Weiters sind sämtliche Hygienebestimmungen strikt einzuhalten. Diese gilt es, vorab telefonisch mit der Tierpension oder dem Tiersitter zu klären.

Müssen Tierbestattungsunternehmen wegen SARS-CoV-2 ihren Betrieb einstellen?

Tierbestatter dürfen laut Auskunft der Wirtschaftskammer ebenfalls weiterhin geöffnet bleiben. Voraussetzung ist auch hier, dass die Hygienevorschriften beachtet werden. So ist direkter Kundenkontakt tunlichst zu vermeiden. Weitere Details sollten Sie unbedingt vorab telefonisch mit dem Tierbestatter besprechen!

Haben Tierärzte und Tierspitäler während der Corona-Pandemie geöffnet?

Ja, jedoch teilweise eingeschränkt – für Notfälle, nur nach Terminabsprache, zu geänderten Öffnungszeiten o.Ä. Wir empfehlen Ihnen, vorab mit eurem Tierarzt Kontakt aufzunehmen!

Hat der Zoofachhandel weiterhin geöffnet?

Ja, der Zoofachhandel gehört zur Grundversorgung und hat weiterhin geöffnet.

Für Pferdehalter

Ich bin nicht damit einverstanden, wie mein Reitstallbetreiber mit der Corona-Krise umgeht. Wie kann ich gegen ihn vorgehen?

Wir empfehlen dringend, sich einvernehmlich mit dem Einstellbetrieb zu einigen. Überlegen Sie gemeinsam, wie Sie mit der Situation umgehen und Probleme lösen können. Jegliche Rechtsstreitigkeiten können erst geregelt werden, wenn die Corona-Krise längst vorüber ist und führen meist noch zu mehr Problemen und Chaos.

Kann ich meine Tiere trotz der momentanen Ausgangsbeschränkungen versorgen, auch wenn diese nicht bei mir im Haus leben (z.B. Pferde im Stall)?

Ja, das gehört zur Grundversorgung! Es ist ausdrücklich erlaubt, zu seinem Pferd zu fahren, es zu versorgen und zu bewegen.

Über den Reitstall wurde ein Betretungsverbot verhängt – ich darf mein Pferd nicht sehen. Ist das überhaupt zulässig?

Der Besitzer darf grundsätzlich ein Betretungsverbot für seinen Reitstall verhängen. Dann liegt es jedoch in seiner Verantwortung, die Pferde zu verpflegen und gesund zu halten. Er muss die Tiere füttern und mit Medikamenten versorgen, den Stall ausmisten, Inhalationen durchführen, Verbände wechseln und für ausreichend Bewegung sorgen. Ist der Reitstallbetreiber nicht in der Lage, eine nahtlose Versorgung zu gewährleisten, muss er dem Pferdebesitzer Zutritt zum Stall gestatten.

Ich möchte mein Pferd aus dem Stall abholen und in einem Reitstall unterbringen, in dem ich Zugang zu ihm habe. Ist das in dieser Situation erlaubt?

Selbstverständlich können Sie Ihr Tier abholen und an einem anderen Ort unterbringen – es sei denn, der Reitstall wurde von den Behörden unter Quarantäne gestellt. Dann darf niemand den Stall betreten. Solange das Betretungsverbot nur vom Stallbesitzer selbst verhängt wurde, steht Ihrer Entscheidung jedoch nichts im Wege.

Der Einstellbetrieb hat den Stall aufgrund der Corona-Pandemie für Besucher gesperrt. Mein Tier benötigt jedoch eine besondere Versorgung (z.B. Medikamente, Futtermittel, Verbandswechsel, spezielle Bewegung), um die ich mich als Besitzer normalerweise selbst kümmere. Müssen diese Tätigkeiten nun vom Stallbetreiber übernommen werden und welche Kosten fallen dafür an?

Wenn der Stallbesitzer Ihnen den Zugang zu Ihrem Tier verwehrt, muss er die Bedürfnisse des Pferdes laut seiner Sorgfaltspflicht aus dem Einstellvertrag selbst erfüllen. Zusatzkosten darf er dafür nicht verrechnen.

Dürfen Hufschmied und Tierarzt den Stall betreten, obwohl der Besitzer ein Betretungsverbot für den Stall verhängt hat?

Tierärzte und Hufschmiede gehören zur medizinischen Versorgung und haben somit auch während der Ausgangsbeschränkungen Zutritt zum Reitstall.

Wichtige Links zum Thema Corona & Haustiere

Corona bei Hund und Katze?
Wissenschaftler sind sich einig: Haustiere verbreiten das SARS-CoV-2 nicht. | (c) pixabay/StockSnap