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FAQ Corona und Pferde: Das sollten Pferdehalter jetzt wissen

FAQ Corona und Pferde: Das sollten Pferdehalter jetzt wissen
Das sollten Pferdehalter jetzt wissen. | Symbolbild (c) pixabay/photosforyou

Mehr als 200.000 Menschen haben sich bislang weltweit mit dem Coronavirus infiziert, mehr als 2.200 sind es allein in Österreich. Die Angst vor Neuansteckungen wächst – auch unter Tierhaltern. Wir haben die wichtigsten Fragen für Pferdefreundinnen und -freunde gesammelt und beantwortet.

Können Pferde das Coronavirus übertragen?

Die Corona-Familie umfasst verschiedene Arten von Viren. Coronaviren kommen bei Tieren prinzipiell häufig vor und sind in den meisten Fällen nicht lebensbedrohlich. Bei Pferden führen sie zu leichten Infekten, die Symptome wie Appetitverlust, Koliken, erhöhte Temperatur und Durchfälle erzeugen.

Laut offiziellen Statements der Behörden gibt es aktuell keinen Hinweis darauf, dass Haustiere an dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkranken oder andere Haustiere mit dem Virus anstecken können. Zwar ist ein bestätigter Fall in Hongkong bekannt, wo sich ein Hund vermutlich bei seiner kranken Besitzerin angesteckt hat. Wissenschaftler sind sich jedoch einig: Hunde und Katzen spielen höchstwahrscheinlich keine Rolle für die Verbreitung von SARS-CoV-2 unter Menschen. Auch der Blick auf die Zahlen ist beruhigend: Mehr als 200.000 infizierten Menschen steht erst ein infizierter Hund gegenüber.

Findet mein Reitunterricht auch während der Corona-Krise statt?

Nein. Seit 16. März 2020 sind Sportbetriebe wie Reitschulen bis auf Weiteres außer Betrieb.

Darf ich mein Pferd trotz Ausgangsbeschränkungen reiten und bewegen?

Ja, ausreichende Bewegung zählt zu den Grundbedürfnissen. Ist freier Auslauf auf der Koppel für das Tier nicht möglich oder ausreichend (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) dürfen Sie Ihr Pferd u.a. bei Spaziergängen, an der Schrittmaschine oder beim Longieren bewegen. Ausritte und Trainings in der Gruppe sind hingegen verboten.

Update: Ab 1. Mai sind Reitunterricht und das Ausreiten in die freie Natur wieder gestattet. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Über den Reitstall, in dem mein Pferd untergebracht ist, wurde ein Betretungsverbot verhängt. Ist das überhaupt erlaubt?

Der Besitzer darf grundsätzlich ein Betretungsverbot für seinen Reitstall verhängen. Dann liegt es jedoch in seiner Verantwortung, die dort untergebrachten Pferde zu verpflegen und gesund zu halten. Er muss die Tiere füttern und mit Medikamenten versorgen, den Stall ausmisten, Inhalationen durchführen, Verbände wechseln und für ausreichend Bewegung sorgen. Ist der Reitstallbetreiber nicht in der Lage, eine nahtlose Versorgung zu garantieren, muss er dem Pferdebesitzer Zutritt zum Stall gestatten.

Dürfen Hufschmied und Tierarzt den Stall betreten, obwohl der Besitzer ein Betretungsverbot für den Stall veranlasst hat?

Die Behandlung durch Tierärzte und Hufschmiede gehört für Pferde zur medizinischen Grundversorgung. Somit haben Tierärzte und Hufschmiede auch während der Ausgangsbeschränkungen Zutritt zum Reitstall.

Ich habe mich mit dem Coronavirus angesteckt. Wie soll ich jetzt mit meinem Pferd umgehen?

Wenn Sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten Sie den Kontakt zu anderen Menschen und Tieren am besten vollständig meiden. Während einer Infektion mit dem Coronavirus stehen Sie unter Quarantäne und dürfen Ihr Grundstück nicht verlassen, bis die Viren durch einen Test nicht mehr nachweisbar sind. Folglich dürfen Sie nicht zum Reitstall fahren und Ihr Pferd nicht besuchen. Unser Tipp: Klären Sie schon jetzt ab, wer von ihren Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten das Pferd im Ernstfall betreut.

Der Österreichische Tierschutzverein hat eine Facebookgruppe eingerichtet, in der sich Tierhalter und Tierfreunde im Fall der Fälle vernetzen und gegenseitig helfen können: Notfall Tierbetreuung Österreich.

Ich fühle mich krank. Darf ich trotzdem in den Reitstall gehen?

Bitte bleiben Sie Ihrem Pferd und dem Reitstall fern, wenn Sie sich krank fühlen. Informieren Sie den Reitstallbesitzer telefonisch über Ihre Erkrankung. Das gilt erst recht, wenn Sie Kontakt zu infizierten Personen hatten oder selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Ich bin gerade aus dem Urlaub zurückgekommen. Darf ich mein Pferd trotzdem besuchen?

Sollten Sie kürzlich aus dem Urlaub zurückgekehrt sein, sollten Sie für zwei Wochen in Quarantäne bleiben. Das gilt insbesondere, wenn Sie ein Risikogebiet wie z.B. Tirol  oder Italien besucht haben.

Coronavirus: Regeln für den Reitstall

Sie sind gesund und können Ihr Pferd während der Ausgangsbeschränkungen selber im Reitstall versorgen? Dann empfehlen wir Ihnen, folgende Regeln zu beachten:

  • Halten Sie Ihren Aufenthalt im Reitstall so kurz wie möglich. Beschränken Sie sich auf die wesentlichen Aufgaben: Futter- und Wasserversorgung, Pflege, Medikamentengabe und Bewegung.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen im Reitstall ein.
  • Beachten Sie die gängigen Hygieneregeln: Waschen Sie sich gründlich die Hände – sowohl beim Betreten und Verlassen des Stalls als auch zwischendurch. Niesen Sie ausschließlich in Ihre Armbeuge. Verzichten Sie darauf, sich ins Gesicht zu fassen.
  • Tragen Sie (Einweg-)Handschuhe – besonders, wenn Sie gemeinschaftlich genutzte Geräte berühren.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus und Pferde finden Sie HIER im Abschnitt „Für Pferdehalter“. In diesem Artikel halten wir Sie über alle Regelungen bezüglich Haustieren und Ausgangsbeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen auf dem Laufenden. Regelmäßig reinschauen lohnt sich!

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