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Urlaubsopfer Haustiere

Urlaubsopfer Haustiere
Haustiere aussetzen ist gesetzlich verboten!

Während die Menschen in den Sommerurlaub fahren, bleiben zahlreiche Haustiere zurück. Leider erschreckenderweise oft an Raststätten, Parkplätzen, Innenstädten oder auf Feldern, wo sie ausgesetzt wurden. Ein verantwortungsloses Trauerspiel, das sich jährlich wiederholt. Der Österreichische Tierschutzverein ruft dazu auf, sich rechtzeitig um eine angemessene Unterkunft für seinen (geliebten) Vierbeiner umzusehen und gibt Lösungsansätze mit auf den Weg.

Oftmals sitzen sie direkt am Straßenrand in der stillen Hoffnung, dass ihr Besitzer gleich um die Ecke kommt um sie wieder abzuholen. Oder sie warten in der prallen Sonne darauf, dass sie bald aus dem Karton gehoben-, und an ein kühles Plätzchen gebracht werden. Manchmal  sitzen sie auch still in ihrem Käfig, der plötzlich am Gehsteig vor dem Haus steht.

Die Szenarien sind vielfältig – die Hintergründe meist ident: Viele Haustiere, meist Hunde und Katzen aber auch Vögel oder Kleintiere, werden in der Urlaubszeit ausgesetzt und ohne Verpflegung zurückgelassen. Ursache hierfür ist meist eine Überforderung der Besitzer, sich rechtzeitig um eine übergangsweise Unterkunft umzusehen sowie das notwendige Budget dafür aufzubringen. Dabei ist der Mehraufwand, bei rechtzeitiger Planung, oftmals gar nicht so hoch. Tierbetreuung im Krankheitsfall oder während der Urlaubszeit sollte bereits im Voraus in das eigene Urlaubsbudget eingerechnet werden.

Wohin mit dem Haustier? „Bei rechtzeitiger Planung finden sich meist Freunde oder Bekannte, die den Vierbeiner sogar gerne und kostenlos bei sich aufnehmen. So muss man lediglich Futter und Alltagsutensilien einpacken um sein Haustier in guten Händen zu wissen“ erklärt das Team des Österreichischen Tierschutzvereines. Kann im persönlichen Umfeld niemand helfen, so listet allein das Telefonbuch mehr als 120 eingetragene Tierpensionen (für Hunde, Katzen, Vögel, Kleintiere sowie auch Reptilien) in ganz Österreich auf. „Ein Telefonat mit der Tierpension hilft, erste Fragen zu klären. Gute Betreuungsstätten begrüßen es sogar, wenn Tierbesitzer mit ihren Lieblingen schon vor dem Urlaub auf einen Probebesuch vorbeischauen“ weiß man beim Österreichischen Tierschutzverein. Übernachtungskosten in  Tierpensionen variieren (zw. € 20,- bis € 60,- pro Tag) nach mehreren Gesichtspunkten wie Größe, Verträglichkeit, Geschlecht etc. die man am besten direkt mit den Tierpensionbetreibern abklärt. Tiersitter stellen eine weitere Urlaubsoption für die geliebten Haustiere dar, denn die Betreuer können sich individuell um das jeweilige Tier kümmern. Hierfür gibst es bereits sehr gute Tiersitterplattformen, die mit Profilbild und Bewertung die Wahl des potenziellen Tiersitters etwas erleichtern. Sein Tier einfach kurzfristig im Tierheim abzugeben ist „gar nicht zu empfehlen“, so der Österreichische Tierschutzverein und erklärt weiter: „In erster Linie sind jene Institutionen auf Notfälle ausgerichtet. Dazu kommt, dass behütete Haustiere mit dem ungewohnt hohen Stresslevel der Tierheime konfrontiert werden. Das kann oftmals nicht richtig verarbeitet werden, was Wesensveränderungen zur Folge haben könnte.“

Tierisch gute Lösung: Bereits vor der Anschaffung eines Haustieres sollten darum alternative Unterkunftsmöglichkeiten, im Falle einer Krankheit oder Urlaubs, bedacht und abgeklärt werden. Auch gilt es, das Budget für diese Situation einzukalkulieren!

Helfen kann jeder Wer ein ausgesetztes Tier findet, kann auf einfachem Weg zum Retter werden: „Beobachtet man eine Person die gerade dabei ist ein Tier zurückzulassen, ist es immer richtig das Autokennzeichen oder andere Wiedererkennungsmerkmale zu notieren und über den Notruf die Polizei zu verständigen“ so die Landespolizeidirektion Salzburg und weiter: „wir kümmern uns dann – in Kooperation mit dem Tierschutzverein – um eine rasche und geeignete Lösung für das Tier.“ Ist kein Täter in Sicht, ist es immer hilfreich, die ansässige Tierrettung zu kontaktieren, die das ausgesetzte Tier übernimmt und versorgt. Wer sich dazu entscheidet, das Tier einfach mitzunehmen, geht allerdings ein großes Risiko ein denn „man läuft dadurch schnell Gefahr, selbst zum Täter zu werden. Das Mitnehmen eines Tieres kann im Streitfall auch als Diebstahl ausgelegt werden, was eine Anzeige zur Folge hätte“ ergänzt Wenzl.